Bayerisches Reinheitsgebot
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Das Reinheitsgebot sichert seit fast 500 Jahren unsere Bier-Qualität.
Im April 1516 trat der Bayerische Landständetag unter Vorsitz von Herzog Wilhelm IV. in Ingolstadt zusammen. Dieses Gremium billigte eine vom Herzog vorgelegte Vorschrift - und machte sie damit für ganz Bayern verbindlich - dass zur Herstellung des Bieres nur Gerstenmalz, Hopfen und Wasser verwendet werden dürften.
Damit ist das Reinheitsgebot von 1516 die älteste, noch heute gültige Lebensmittelgesetzgebung der Welt!
Mit dieser Vorschrift wurde Verfälschungen vorgebeugt, vor allem aber chemische oder andere Zusätze ausgeschlossen. Viele ausserhalb Deutschlands hergestellte Biere enthalten Zusatzstoffe welche oft ungesund sind und den Geschmack des Bieres negativ beeinflussen.
Das Reinheitsgebot von 1516 hat auch heute nichts von seiner Aktualität eingebüßt. Denn es garantiert in einer Zeit, in der andere Lebensmittel oft negative Schlagzeilen machen, einen wirksamen Verbraucherschutz: Deutsches Bier enthält keine künstlichen Aromen und keine Zusatzstoffe - nur Malz, Hopfen, Hefe und Wasser.
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